Dr. med. dent. M.Brandt
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Steuerliche Vorteile bei Zahnersatz


Finanzgericht: Aufwendungen für Zahnimplantate steuermindernd ansetzbar!
Wer als Gesunder mehr als zwei bzw. als chronisch Kranker mehr als ein Prozent
seines Einkommens für „außergewöhnliche Belastungen" aufwenden muss, kann diese
Kosten steuermindernd anerkannt bekommen.

Dazu zählt auch der Eigenanteil bei
einer Implantatbehandlung. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg
am 28. November 2007 (Az: 2 K 5507/04) entschieden.