Dr. med. dent. M.Brandt
Frankenallee 14
65779 Kelkheim

Tel: +49(0) 6195 - 74 520
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Kosten Zahnersatz


Es gibt sehr viele Möglichkeiten, Zähne zu ersetzen. Die Ausführung von Zahnersatz, die verwendeten Materialien, der zahnärztlichen Behandlungsaufwand, die Kosten der Zahntechnik und die Zuschüsse der Krankenversicherung beeinflussen Ihren Anteil der Gesamtinvestition für Zahnersatz.Die zu erwartenden Kosten werden in einem Heil- und Kostenplan aufgeführt.



Wie läuft eine Planung für Zahnersatz ab? Was ist ein Heil- und Kostenplan?
Voraussetzung für die Planung von Zahnersatz ist ein gründlicher Befund Ihrer Gebißsituation. Dazu wird ein Röntgenbild und eventuell auch Gipsmodelle Ihres Ober- und Unterkiefers angefertigt. Entscheidend für den langen Halt von Zahnersatz ist der Zustand Ihrer Zähne. Ist der Zahnhalteapparat gesund oder sind Sie an Parodontose (zahnmedizinisch korrekt Parodontitis) erkrankt?
Ist Ihr Zahnfleisch entzündungsfrei, kann mit der Planung von Zahnersatz begonnen werden. Haben Sie Parodontitis, so muss diese zuerst behandelt werden, damit Ihr Zahnersatz auf eienm soliden „Fundament“ steht.

Nach einer gründlichen Besprechung Ihrer Zahnsituation, werden Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten für Zahnersatz ausführlich erläutert. Es ist hierbei möglich, eine ungefähre Kostenangabe zu machen. Unter Umständen ist auch eine spätere zweite Besprechung sinnvoll, damit Sie die Informationen „überschlafen“ können. Bei größeren Versorgungen kann es vorteilhaft sein, seinen Partner zur Besprechung mitzubringen. Haben Sie sich entschieden, welche Versorgungsform für Sie am sinnvollsten ist, wird ein Heil- und Kostenplan (für gesetzlich Krankenversicherte) erstellt. Dies ist eine Art Kostenvoranschlag, der für Sie unverbindlich und kostenfrei ist. Er beinhaltet Informationen zum Zahnbefund, die geplante Therapieform, das Zahnarzthonorar, die Kosten für die Zahntechnik, den Zuschusss Ihrer Krankenversicherung zum geplanten Zahnersatz und Ihren Eigenateil.

Wenn die Planung so Ihre Zustimmung findet, kann dieser Heil- und Kostenplan zu Ihrer Krankenversicherung zur Genehmigung gesendet werden. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, sollten Sie den Plan auch dort vorher genehmigen lassen. Gegebenenfalls kann nach Alternativen gesucht werden. Diese können in der Verwendung anderer Materialien oder einer Änderung der Planung bestehen
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Arten von Zahnersatz


1. Kronen
und Teilkronen werden notwendig, wenn ein Zahn wegen ausgedehnter Defekte (alte Füllungen, Karies) nicht anders erhalten werden kann.

Teilkronen aus Keramik werden mit dem Restzahn verklebt. Das hat den besonderen Vorteil, dass nur die erkrankte Zahnsubstanz entfernt werden muss. Ein Abschleifen von gesundem Zahn, um mechanischen Halt zu erlangen, ist hier nicht nötig.

Weitere Vorteile sind die fast zahnidentischen mechanischen Eigenschaften, die Zahn und Keramik zu einer Funktionseinheit verschmelzen lassen. Metallionen können nicht in den Körper gelangen. Die Teilkrone ist nicht sichtbar.


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2. Teilkronen
aus Metall haben dann ihre Berechtigung, wenn der Defekt soweit unter das Zahnfleisch reicht, dass ein trockenes Arbeiten nicht möglich ist.

Kronen fordern den größten Verlust an Zahnsubstanz..Hier wird die komplette Mantelfläche des Zahnes abgeschliffen. Es bleibt nur ein Zahnstumpf übrig, über den dann die Krone festgesetzt wird. Aufgrund des umfangreichen Abschleifens stirbt in ca. in 30% der Fälle der Zahnnerv ab und Wurzelkanalbehandlungen werden nötig. Alternativ können heute viele Defekte durch zahnschonende Vollkeramikteilkronen versorgt werden.

Kronen können aus Metall oder Keramik sein. Eine Mischform stellt die Metallkeramikkrone dar. Sie besteht aus einem Metallkäppchen, das mit Keramikmasse umschichtet wird. So sieht dann die Krone fast wie ein näturlicher Zahn aus. Es fehlt aber wegen des Metallkäppchens die natürliche Lichtdurchlässigkeit. Die Krone erscheint oft nicht so echt wie ein natürlicher Zahn.

3. Brücken
Sie bestehen aus Brückenpfeilern (beschliffene Zähne tragen die Brücke) und Brückengliedern (Elemente zwischen den Brückenpfeilern zum Ersatz der fehlenden Zähne). Brücken sind aus Metall, Keramik oder der Kombination beider Werkstoffe gefertigt und werden an den Brückenpfeilern mit einem Kleber befestigt.


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4.Teilprothesen
dienen zum Ersatz mehrerer fehlender Zähne im Kiefer, wenn eine feste Brücke nicht möglich ist. Es gibt unterschiedliche Formen, die sich wesentlich durch die Verankerung an den Restzähnen unterscheiden.
Die einfachste aber häufig ästhetisch oder funktionell nicht zufriedenstellende Form sind Klammerprothesen.
Ohne Klammern kommt eine teleskopgetragene Versorgung aus. Das ist ein durch Doppelkronen getragener Zahnersatz. Neben diesem ästhetischen Vorteil ist hier auch der sehr feste Sitz aufgrund der körperlichen Fassung der Restzähne durch die Doppelkronentechnik entscheidend.
Eine ganz entscheidende Frage bei herausnehmbaren Zahnesatz ist die Erweiterbarkeit bei Verlust eines oder mehrerer Zähne. Im Idealfall kann man den Zahnersatz mit geringem Aufwand so umarbeiten, dass er weiter fest sitzt und die volle Kaufunktion sichert. Dies ist häufig bei Teleskopprothesen der Fall. Sind genug Zähne mit Doppelkronen (Teleskopen) versorgt, ist der Verlust eines tragenden Zahnes noch lange nicht das Aus der ganzen Prothese.


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5. Totalprothesen
sind im zahnlosen Kiefer nötig, bereiten in vielen Fällen Probleme, insbesondere im Unterkiefer, da sich dieser in der Höhen stärker abbaut und der Prothese keinen Halt mehr gibt.
Lesen Sie hier, wie Sie im zahlosen Kiefer eine Prothese wieder fest verankert werden kann.
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Wichtige Informationen für gesetzlich krankenversicherte Patienten:
Was beeinflusst die Kosten von Zahnersatz?

Seit Januar 2005 gelten neue Regeln für den Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Ein sogenanntes „befundorientiertes Festzuschusssystem“ lässt den Patienten mehr Wahlmöglichkeiten. Hier ist für jede Gebisssituation eine „Regelleistung“ als Standartversorgung definiert. Wer eine ästhetisch und funktionell komfortablere als die definierte Basisversorgung möchte, muss dementsprechend auch mehr investieren. Dies zahlt sich jedoch langfristig in mehr Lebensqualität durch optisch und kaufunktionell besseren Zahnersatz aus, der bei entsprechender Pflege auch eine sehr lange Haltbarkeit hat.

Ausgangspunkt für den Zuschuss der Krankenversicherung ist immer der Befund – zum Beispiel: „Zahn 36 fehlt“. Für jeden Befund ist eine „Regelversorgung“ definiert worden. In diesem Beispiel ist das „eine Brücke von Zahn 35 zu Zahn 37“ ohne Verblendung, Gesamtkosten: etwa 700 Euro, wovon die Kasse einen Festzuschuss (374,71 Euro bei einem vollständigen Bonusheft übernimmt. Somit bleibt ein Eigenanteil von etwa 326 Euro. Der Festzuschuss bleibt für diesen Befund unverändert, auch wenn Sie eine komfortablere und metallfreie Versorgung (Vollkeramikbrücke) wählen. Dann kostet die Brücke etwa 1200 Euro. Da der Festzuschuss unverändert 374,71 Euro beträgt, steigt der Eigenanteil des Patienten dann auf etwa 825 Euro.
Je nach dem konkreten Zahnersatzproblem gibt es also viele verschiedene Befunde mit entsprechend unterschiedlichen Festzuschüssen.
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Welche Rolle spielt das Bonusheft für die Kosten Zahnersatz?
Für Irritationen sorgt häufig die Bonusregelung, durch die sich der Zuschuss der Krankenversicherung erhöht. Wer mindestens einmal jährlich eine Untersuchung beim Zahnarzt durchführen und sich dies durch einen Stempel im Bonusheft bestätigen lässt, bekommt beim Zahnersatz zusätzlich zum Festzuschuss einen Bonus von der Kasse. Für fünf Stempel in Folge gibt es 20 % vom Festzuschuss als Bonus, für zehn Stempel in Folge 30 %. Wichtig: Es darf kein Jahrescheck fehlen.
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Informationen für privat krankenversicherte Patienten:
Der Heil- und Kostenplan für Zahnersatz basiert auf der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) . Der Heilplan enthält die wesentlichen Positionen der vorgesehenen Behandlung. Kleinere Nebenleistungen wie Spritzen und Kariesbehandlung sind in der Regel nicht enthalten.
Die Laborkosten sind geschätzt und werden in der späteren Liquidation exakt durch die Rechnung der Zahntechnik nachgewiesen. Sie sind nach der Preisliste der Zahntechnikerinnung (BEB) kalkuliert. Bei umfangreichen Versorgungen wird eine individuelle Kostenkalkulation des zahntechnischen Labors eingeholt. Das zahnärztliche Honorar wird nach voraussichtlicher Schwierigkeit und Aufwand des Behandlungsfalles und des sich daraus ergebenden Zeitbedarfs kalkuliert. Die nach der Gebührenordnung erforderlichen Begründungen werden in der späteren Liquidation vorschriftsmäßig ausgewiesen.

Dieser Heilplan dient primär Ihrer Information und zu Ihrer Einwilligung. Daneben kann es notwendig sein, diesen Ihrem Kostenträger (Versicherung, Beihilfestelle) vorzulegen. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, ob eine Vorlage zwingend erforderlich ist. Gern helfen wir Ihnen dabei. Eine Vorlage bei Beihilfestellen ist im Allgemeinen nicht erforderlich. Eine freiwillige vorherige Einreichung liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Diese kann bei sehr aufwändigen prothetischen Versorgungen oder Implantatbehandlungen sinnvoll sein, um Ihnen wirtschaftliche Sicherheit zu geben.
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Qualität aus Deutschland zum bestmöglichen Preis!
Wir arbeiten unter anderem mit einem deutschen Denatllabor zusammen, das durch moderne, schlanke und effiziente Produktionsverfahren hervorragende Qualität zu einem sehr günstigen Preis liefert. Eine computergestützte Produktion ist etabliert und die Betriebsabläufe sind nachhaltig optimiert worden.
Das Konzept vereint charakteristischen deutschen Eigenschaften wie Qualität und Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und bietet dem Patienten zudem einen deutlichen Preisvorteil.
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